Fährhof Finanzservice

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Neue Kampagne

Aufklärung zu Vollmachten,
Testament und 24/7 Notfall-Hilfe

So entlasten Sie Ihre Familie mit JURA DIREKT:

 Vorsorgevollmacht   Patientenverfügung
 Sorgerechtsverfügung   Haustier-Notfallplan
 Unternehmervollmacht   24/7 Notfall-Hilfe
 Anwaltliches Testament



Aufklärung zu Vollmachten, Testament & 24/7 Notfall-Hilfe

So entlasten Sie Ihre Familie mit JURA DIREKT:

 Vorsorgevollmacht
 Patientenverfügung
 Sorgerechtsverfügung
 Unternehmervollmacht
 24/7 Notfall-Hilfe
 Haustier-Notfallplan
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SCHÖN, DASS SIE DA SIND

Als freier Kooperationspartner der JURA DIREKT möchte ich meiner Verantwortung gerecht werden und meine Kundinnen und Kunden informieren, welche Auswirkungen fehlende Vollmachten auf meinen Fachbereich und auf Ihr Privat- und Geschäftsleben haben können. Nachfolgend finden Sie hierzu weiterführende Informationen. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Fährhof Finanzservice 
Harald Wichern


LEISTUNGEN

 

Einfach und schnell in ca. 90 Min. anwaltliche Rechtsdokumente individuell erledigt. Mit persönlicher Begleitung und transparenten Festpreisen.

Vollmachten nach Ihren Vorstellungen anwaltlich erstellt und laufend nach Ihren Wünschen sowie der aktuellen Rechtsprechung angepasst.

Jura Direkt begleitet Sie und Ihre Familie organisatorisch, rechtlich über Kooperationskanzleien sowie im Notfall 24/7. Rundum-Service zum jährl. Festpreis, auch für Fremdvollmachten.


FILMBEITRAG VOLLMACHTEN UND NOTFALLSCHUTZ

Wer vertritt Sie, wenn Sie nicht handeln können? Ohne Vollmachten sind Sie im Fall der Fälle fremdbestimmt. Rund 90 Prozent der Bevölkerung haben das nicht qualifiziert erledigt. Das liegt unter anderem an den 3 großen Irrtümern zum Thema rechtliche Vorsorge. Filmbeitrag 1:48 Min.



Häufige Fragen

Sind Vollmachten und Verfügungen nur was für ältere Per­sonen?

Unfall oder Krankheit kann jeden jederzeit ereilen. Eine volljährige Person kann dann nur per Vorsorgevollmacht oder Betreuungs- bzw. Patientenverfügung vertreten werden.

Kann ich Vollmachten und Verfügungen z. B. mit Internetformularen oder Vorlagebüchern selbst erstellen?

Juristinnen und Juristen warnen davor, seine Vermögenswerte, seine Gesundheit, seine Firma – ja letztendlich sein Leben – einem Formular „zu übergeben“. Das können Sie zwar machen, es wäre jedoch so, als würden Sie Verträge selbst erstellen oder auch Ihr Auto selbst reparieren. Die Verantwortung für das Ergebnis übernehmen Sie selbst.

Eine rechtskonforme Erstellung Ihrer Vollmachten und Verfügungen erhalten Sie ausschließlich über Notarinnen bzw. Notare oder Anwältinnen bzw. Anwälte. Unsere kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien bestätigen Ihnen die inhaltliche Korrektheit sowie die Haftung und Durchsetzung der Vorsorgedokumente innerhalb des JURA DIREKT Services sogar schriftlich.

Wann werden Vollmachten und Verfügungen eingesetzt? Betrifft mich das auch?

Immer dann, wenn Sie Ihre Angelegenheiten selbst nicht erledigen können. Dies kann z. B. aufgrund von Unfall, Krankheit, Alter, Auslandsaufenthalt, kurz- bis mittelfristiger Bettlägerigkeit, Burnout, Kuraufenthalt, längeren Krankenhausaufenthalten (zum Beispiel wegen komplizierter Brüche oder Operationen), der Fall sein.

Warum gibt es keine automatische Vertretungsberechtigung unter Ehepaaren?

Aus dem Grundgesetz folgt, dass jeder Mensch das Recht auf Selbstbestimmung hat. Der Gesetzgeber möchte, dass Sie selbst entscheiden, wer Sie wann und wie im Falle eines Ausfalles vertritt. Lediglich minderjährige Kinder werden immer durch die zur Erziehung Berechtigten, in der Regel durch die Eltern, vertreten.

Auch das im Januar 2023 eingeführte „Ehegattennotvertretungsrecht" ändert daran nichts. Es regelt lediglich eine Vertretung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner für max. sechs Monate und ausschließlich für den Gesundheitsbereich. Die Vertretung ist mit strengen Voraussetzungen verbunden und sehr eng gefasst, da sie in der Praxis so gut wie immer über den Gesundheitsbereich hinaus geht. Des Weiteren bleibt der Rest der Familie außen vor.

Wird nicht meistens, wenn ich keine Vollmachten habe, die Familie oder meine Ehepartnerin bzw. Ehepartner als Betreuungsperson eingesetzt?

Statistisch gesehen ist jede zweite vom Gericht ernannte Betreuungsperson ein Familienangehöriger oder eine Ehepartnerin bzw. ein Ehepartner. Diese hat sich weitestgehend an die gleichen Regeln zur Antragstellung bei Gericht und Vermögenstrennung zu halten wie eine fremde Betreuungsperson. Sie muss Anträge stellen, um Ausgaben tätigen zu dürfen, Rechenschaft ablegen und das Vermögen strikt von dem eigenen trennen.

Das stellt Ehepaare, nicht verheiratete Paare und Lebenspartnerschaften oft vor große Herausforderungen, weil alle Gelder meist gemeinsam verwaltet werden. Noch größere Schwierigkeiten gibt es bei in gemeinsamem Eigentum stehenden Vermögenswerten, wie Immobilien oder Unternehmensanteilen. Hier wird der Umgang mit dem Eigentum deutlich erschwert, wenn eine Ehepartnerin bzw. ein Ehepartner unter Betreuung steht.

Ich habe doch eine Kontovollmacht. Wofür benötige ich zusätzlich andere Vollmachten?

Mit einer Kontovollmacht dürfen Sie zum Beispiel Kontobewegungen steuern. Eine Kontovollmacht ist jedoch keine vollumfängliche Bank- und Vermögensvollmacht. Im Betreuungsfall steht die Vorsorgevollmacht über der Kontovollmacht. Erst kürzlich wurde wieder durch ein Urteil eines Landgerichtes bestätigt, dass Banken rechtskonforme Vorsorgevollmachten akzeptieren müssen.


DIE JURA DIREKT LÖSUNG

Mit der Rundum-Absicherung durch individuelle, anwaltliche Rechtsdokumente und dem TÜV-zertifizierten 18-Punkte-Service bleiben Sie selbstbestimmt und entlasten in Notfallsituationen Ihre Familie. Der JURA DIREKT Service kann auch zu bereits bestehenden Vollmachten, die anwaltlich, notariell oder über Vorlagen erstellt wurden, hinzugebucht werden.
 

EINIGE VORTEILE IM ÜBERBLICK

  • Rechtsdokumente über den Anwalt zum Festpreis
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, Unternehmervollmacht, Testament und mehr
  • Persönliche Begleitung von der Erstellung bis zum Notfall inkl. Familien-Unterstützung
  • 24/7 spezialisiertes Notfall-Team mit Erfahrung aus tausenden Notfällen
  • Einfach und schnell in ca. 90 Min. von zu Hause aus erledigt – ganz ohne Termin beim Anwalt oder Notar vor Ort
  • Digitales Serviceportal für Sie und Ihre Familie mit kompletter Software "Digitaler Notfallordner"
  • Vollmachten im Notfall in Minuten im Krankenhaus verfügbar
  • Aktualisierung, laufend nach Wunsch und bei Gesetzesänderungen


PREISÜBERSICHT & ZUSAMMENFASSUNG


PRODUKTE

GESAMTVOLLMACHT FÜR PRIVATPERSON

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

UNTERNEHMERVOLLMACHT

zur Vertretungsregelung für Selbstständige

SORGERECHTSVERFÜGUNG 

für Eltern minderjähriger Kinder

TESTAMENT

Anwaltliche Erbregelung für Einzelpersonen, Ehepaare und Selbstständige

HAUSTIER-NOTFALLPLAN

für eine hilfreiche Anleitung zur Versorgung von Haustieren

JURA DIREKT SCHUTZBRIEF

Rundum-Service für Rechtsdokumente inkl. persönlicher 24/7 Notfall-Hotline – auch für bereits erstellte Dokumente vom Notar oder Anwalt vor Ort

 


IN NUR 3 SCHRITTEN IHRE RECHTSDOKUMENTE ERLEDIGEN

KOSTENFREIE AUFKLÄRUNG

Sichern Sie sich jetzt Ihr unverbindliches Gespräch. Erhalten Sie Antworten auf offene Fragen zu unseren transparenten Festpreisen und zum organisatorischen Ablauf.  So machen Sie den ersten Schritt zu mehr Selbstbestimmung und zur Entlastung Ihrer Familie.

EIGENE WÜNSCHE ERFASSEN

Legen Sie in einer „Hausaufgabe" über einen Online-Fragebogen Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen fest. Bequem von zu Hause aus, allein oder mit Partner. Zeitaufwand: ca. 20-30 Min.

PERSÖNLICHER TELEFONTERMIN & RECHTSDOKUMENTE ERHALTEN

In einem zweiten Termin werden in ca. 45 Min. Ihre Wünsche mit persönlicher Begleitung vervollständigt. Anwälte fertigen Ihre Vollmachten inkl. Haftungs- und Durchsetzungsbestätigung. Sie erhalten postalisch Ihre Rechtsdokumente und senden diese nach Unterschrift im Freikuvert zurück.


JURA DIREKT IN ZAHLEN


100.000 + Kunden

350.000 + Angehörige

11+ Jahre am Markt

13.000 + Notfälle